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BFH 18.12.2019 I R 33/17, StuB 22/2020 S. 900

Körperschaftsteuer | Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Steht Art. 56 EG (jetzt: Art. 63 AEUV) der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, der zufolge inländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschließlich ausländischen Anlegern von der Körperschaftsteuer befreit sind, während ausländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschließlich ausländischen Anlegern hinsichtlich ihrer im Inland erzielten Vermietungseinkünfte der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen (Bezug: Art. 63 AEUV; Art. 56 EG; § 11 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 2 Satz 2 InvStG 2004; § 1 Abs. 1 Nr. 5, § 2 Nr. 1, § 3 Abs. 1 KStG)?

Praxishinweise

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG sind nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, die ihre Geschäftsleitung oder ihren S...