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OFD München - EZ 1200

(Teil-)entgeltlicher Erwerb bei einer Vermögensübergabe gegen wiederkehrende Leistungen Anwendung des (BFH/NV 2000 S. 645)

Nach Tz. 13 des (EStH 2000 Anhang 13 IV, ESt-Kartei, Karte 2.1 zu § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) gehört zu den Erträgen des übergebenen Vermögens auch der Nutzungswert der vom Übernehmer eigengenutzten Wohnung, so dass eine ihrem Wesen nach ertragbringende Wirtschaftseinheit übertragen wird und eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen vorliegt. In diesen Fällen handelt es sich daher um einen unentgeltlichen Vorgang (vgl. Tz. 2 des o. g. BMF-Schreibens, a. a. O.). Folglich kann auch keine Eigenheimzulage gewährt werden.

Allerdings hat der BFH in seinem Urteil vom X R 10/99 (BFH/NV 2000 S. 645) entgegen der vorstehenden Verwaltungsauffassung entschieden und den Nutzungswert der vom Übernehmer eigengenutzten Wohnung nicht zu den Erträgen des übergebenen Vermögens gerechnet. Damit liegt in den Fällen, in denen das gegen wiederkehrende Leistungen übertragene Vermögen vom Übernehmer zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und im Übrigen keine Erträge abwirft, ein (teil-) entgeltlicher Erwerb vor, so dass ein nach dem EigZulG begünstigter Anschaffungsvorgang gegeben ist. Zwar ist das Urteil bisher noch nicht im BStBl II veröffentlicht; jedoch haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder entsc...

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