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NWB-BB Nr. 12 vom Seite 363

Jahresabschluss 2020: Diese Entscheidungen sollten noch in diesem Jahr getroffen werden

Herausforderungen für Ihre Beratung

Dipl.-Kfm. Carl-Dietrich Sander

Eigentlich ist der Jahresabschluss für die meisten Unternehmen und auch für deren Steuerberater und ggf. Unternehmensberater eine jährliche Routine-Aufgabe. Viele Unternehmen beschäftigen sich mit dieser eher als lästig angesehenen Routine dann – abgesehen von der Inventur – irgendwann im Folgejahr. Die Beraterperspektive allerdings ist eine andere: Der Jahresabschluss ist jedes Jahr wieder eine Gestaltungsaufgabe. Denn es gilt Bewertungsentscheidungen zu treffen, die Grundlagen für die weitere Geschäftstätigkeit legen. Das gilt in diesem Jahr mit Blick auf Corona in ganz besonderer Weise. Und damit stellt sich auch eine besondere Beratungsaufgabe: Die Mandanten für diese Perspektive zu sensibilisieren und etliche Entscheidungen noch in diesem Jahr zu treffen und umzusetzen.

I. Jahresabschluss als Transparenzaufgabe

Letztlich geht es darum, mit den Gestaltungsentscheidungen für den Jahresabschluss die Unternehmenssituation transparent sowie aussagefähig und verlässlich darzustellen. Wie wichtig Transparenz im Jahresabschluss ist, haben in den letzten Monate die Bilanzskandale um die Wirecard AG und die Grenke Leasing AG mehr als deutlich gemacht. Dabei ist eine Grundsatzentscheidung zur Bilanzpolitik zu treffen, und es sind zwei Blickrichtungen zu beachten.

1. Bilanzpolitik: Eine Grundsatzentscheidung

Unternehmen sollten eine klare Vorstellung haben, auf welcher Grundlage sie ihre Jahresabschlüsse jedes Jahr gestalten. Zwei grundlegende Alternativen sind zu unterscheiden:

  • Konservative Bilanzpolitik: Alle Entscheidungen werden so getroffen, dass mögliche Risiken im größtmöglichen Umfang berücksichtigt werden. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) geben dafür den gesetzlichen Rahmen vor. Dies setzt voraus, dass sich das Unternehmen einen Überblick über mögliche Risiken in den einzelnen Bilanzpositionen verschafft und diese dann in seinen Maßnahmen berücksichtigt. Das beinhaltet einerseits die Reduzierung der Risiken durch unternehmerisches Handeln, beispielsweise durch ein konsequentes Mahnwesen. Andererseits werden in diesem Rahmen verbleibende Risiken in den Bilanzpositionen durch Abwertungen auf der Aktivseite oder entsprechend hohe Rückstellungen auf der Passivseite berücksichtigt.

    Konservative Bilanzpolitik führt in der Konsequenz dazu, dass der Jahresüberschuss niedriger ausgewiesen wird als ohne diese Bewertungsentscheidungen. Das wiederum setzt voraus, dass sich das Unternehmen dies ertragsmäßig leisten kann. Es kann aber auch sein, dass bewusst ein Jahresfehlbetrag in Kauf genommen wird. Wichtig ist es immer, die Vorgehensweise und deren Auswirkungen transparent zu kommunizieren (vgl. Abschnitt V).

  • Progressive Bilanzpolitik: Hier werden Risiken nicht im gleichen Umfang berücksichtigt. Damit wird der Jahresüberschuss höher ausgewiesen als bei konservativer Bilanzpolitik. Warum Unternehmen diesen Weg der Bilanzierung wählen, kann verschiedene Ursachen haben. Oft ist es schlicht Nachlässigkeit – man nimmt die Risikoseite einfach nicht so ernst, schaut nicht so genau hin. Manches Mal ist es fehlende unternehmerische Weitsicht oder auch fehlendes Steuerungsbewusstsein. In anderen Fällen fehlt das Verständnis für die Bedeutung und die Auswirkungen einer klar formulierten Bilanzpolitik. Und dann gibt es auch die Fälle, in denen durchaus erkannte Risiken bewusst nicht berücksichtigt werden. Dann sind wir allerdings bereits in einem unternehmerischen „Graubereich“ unterwegs, der auch für begleitende Berater problematisch sein oder problematisch werden kann.

Deutlich wird bereits an dieser Stelle: Die Frage, welche Bilanzpolitik ein Unternehmen fahren will, ist eine Beratungsfrage und damit eine Beratungsaufgabe. Denn Berater dürfen gerade Unternehmen, die sich der Thematik gar nicht so bewusst sind, zu diesem Thema nicht sich selber überlassen. Denn wichtig ist, dass die Unternehmen wissen, was sie tun. Oder anders ausgedrückt: Wichtig ist, dass Unternehmen bewusste Entscheidungen treffen – und nicht irgendwie entscheiden und damit womöglich in Probleme jetzt oder künftig hineinstolpern.

Eine weitere Dimension ist die Kontinuität der Bilanzpolitik. Diese sollten nicht jedes Jahr verändert werden. Bilanzpolitik S. 364ist eine unternehmenspolitische Grundsatzentscheidung, durchaus im Rahmen der Unternehmensstrategie. Natürlich sind ihre Auswirkungen jedes Jahr zu analysieren. Wenn sich daraus dann doch einmal Änderungen ergeben, sollten diese intern und extern klar kommuniziert werden (vgl. dazu Abschnitt V).

2. Blickrichtung intern: Unternehmenssteuerung

Mit den Gestaltungsentscheidungen zum Jahresabschluss schaffen Unternehmen Strukturen in ihrer Bilanz als Basis für die unternehmerische Tätigkeit in den Folgejahren. Und sie beeinflussen gleichzeitig, wie hoch der Gewinn/Jahresüberschuss ausfallen wird – oder ggf. leider auch, wie hoch der Verlust/Jahresfehlbetrag sein wird.

Dieser Blickwinkel ist schon in normalen Jahren wichtig. Mit Blick auf Corona und die damit in vielen Unternehmen veränderten Ausgangslagen und Strukturen benötigen Unternehmen dieses Jahr in besonderer Weise aussagefähige und endgültige Zahlen darüber, wo das Unternehmen steht. Denn auf dieser Basis sollen konkrete und realistische Ziele für 2021 gesetzt und umgesetzt werden. Eine gezielte Unternehmenssteuerung ist ohne eine transparente und verlässliche Datengrundlage aber nicht möglich.

Download-Tipp

Wie wird sich die finanzielle Lage im Betrieb von meinen Mandanten bis Ende des Jahres und auch 2021 voraussichtlich entwickeln? Wie groß sind deren Aussichten, auch die nächsten Jahre wirtschaftlich überleben zu können? Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise sollten Sie diese grundlegenden Fragen für Ihre Mandanten beantworten können. Der „Jahresend-Check: 60 Prüfpunkte für die Zeit nach Corona“, NWB JAAAH-56321, unterstützt Sie dabei.

3. Blickrichtung extern: Kreditgeber

Alle Kreditgeber werten die Zahlen des Jahresabschlusses aus. Bei Banken und Sparkassen geschieht dies direkt im Ratingsystem. Bei anderen Finanzdienstleistern wie Leasing- und Factoring-Gesellschaften und Internet-Finanzierungs-Portalen geschieht dies oft indirekt, indem beispielsweise der Creditreform Bonitätsindex genutzt wird. Das bedeutet: Unternehmen geben ihren Kreditgebern mit dem Jahresabschluss ein sehr wichtiges Mittel zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens (Rating) an die Hand.

Viele Unternehmen haben bei Kreditanfragen bereits in diesem Jahr schmerzlich erfahren, was es bedeuten kann, wenn der Jahresabschluss noch nicht vorliegt: Kreditinstitute haben sich dann oft schwer damit getan, z. B. einen KfW-Corona-Schnellkredit für diese Unternehmen zu beantragen. Denn die Grundvoraussetzungen für die 100%ige Haftungsübernahme durch die KfW lassen sich nach Einschätzung vieler Institute nur auf Basis eines Jahresabschlusses prüfen.

Literatur-Tipp

Sander, Leser-Kommentar: Das KfW-Schnellkredit-Dilemma, NWB-BB 9/2020 S. 291, NWB VAAAH-56249

Außerdem hat Corona den Blick geschärft für die Sicherung der weiteren und dauerhaften Finanzierung. Viele Unternehmen werden allerdings für 2020 geringere Gewinne ausweisen als für 2019. Das macht für Kreditgeber die Entscheidungen nicht leichter. Damit kommt dem Jahresabschluss 2020 eine besondere Bedeutung zu. Denn aus Kreditgebersicht gilt: Kreditentscheidungen trifft man am liebsten auf Basis endgültiger Zahlen und nur höchst ungern auf Basis des „vorläufigen Ergebnisses“ in einer BWA von Dezember 2020.

Diese vorsichtige oder auch restriktive (?) Vorgehensweise von Kreditinstituten speist sich schlicht aus negativen BWA-Erfahrungen. Die ganz pragmatische Verprobung lautet: Vergleich vorläufiges Ergebnis in der Dezember-BWA (natürlich erster Lauf) mit dem Ergebnis laut Jahresabschluss – wann immer der dann auch vorliegt. Was sehr oft festzustellen ist: Die Differenz ist beträchtlich.

Praxishinweis

Die Ursachen für hohe Differenzen liegen in der Regel (je nach Geschäftsmodell des Unternehmens) in der fehlenden unterjährigen Berücksichtigung von halbfertigen und fertigen Arbeiten und Warenbestandsveränderungen. Unabhängig vom Geschäftsmodell fehlt häufig die unterjährige Buchung der Abschreibungen, der Veränderungen im Bereich Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten sowie der an die absehbare Ertragsentwicklung angepasste Steueraufwand. Vgl. hierzu auch den BWA-Check unter www.bwa-check.de.

Wenn bei einem Unternehmen diese Verprobung in der Vergangenheit zu höheren Differenzen geführt hat, ist es nachvollziehbar, dass Kreditgeber heute – zumal mit Blick auf die Corona-Unsicherheit für die Zahlen 2020 – auf dem Jahresabschluss 2020 als Basis für eine Kreditentscheidung vermehrt bestehen werden.

Praxis- und Literatur-Tipp

Das bedeutet: Der Jahresabschluss 2020 sollte vorliegen, wenn Unternehmen im kommenden Jahr Kreditgespräche führen. Das gilt auch, wenn dies schon im 1. Quartal 2021 der Fall sein sollte. Der Jahresabschluss 2020 muss dann sehr schnell am Jahresanfang erstellt werden.

Vgl. hierzu auch Sander, Das Bilanzgespräch – Teil 1: Analyse der GuV aus Bankensicht, NWB-BB 5/2012 S. 135, NWB PAAAE-07676, und Teil 2: Bilanzanalyse aus Bankensicht, NWB-BB 6/2012 S. 172, NWB JAAAE-10026.

II. Die Zeitreise der Jahresabschluss-Erstellung

Der Zeitpunkt der finalen Erstellung des Jahresabschlusses liegt naturgemäß im Folgejahr. Das bedeutet aber eben nicht, dass alle Aktivitäten für das Erstellen erst im Folgejahr erfolgen können. Grundsätzlich sind zwei Gestaltungen im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung zu unterscheiden und zu beachten: