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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 7 K 2386/18 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; EStG § 32 Abs. 4 Satz 3

Kindergeld: Mehraktige einheitliche Erstausbildung zum Verwaltungsfachwirt

Leitsatz

  1. Bei der Weiterbildung eines Verwaltungsfachangestellten zum Verwaltungsfachwirt im Rahmen eines zum nächstmöglichen Zeitpunkt parallel zu der Vollzeiterwerbstätigkeit im erlernten Beruf begonnenen berufsbegleitenden Studiums handelt es sich nicht um einen Teil einer einheitlichen mehraktigen Erstausbildung, weil die Berufstätigkeit als Verwaltungsfachangestellter nach dem zeitlichen Verhältnis zwischen Arbeitstätigkeit und der Ausbildung die Hauptsache darstellt, während das Studium als eine auf Weiterbildung und Aufstieg in dem bereits aufgenommenen Berufszweig gerichtete Nebensache anzusehen ist (vgl. , BFH/NV 2019, 465).

  2. Der Kindergeldanspruch wird daher durch die nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss ausgeübte Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
ZAAAH-64300

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