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FG Niedersachsen 05.10.2020 11 V 112/20, BBK 24/2020 S. 1159

Umsatzsteuer | Aufteilung der Umsatzsteuer bei Sparmenüs eines Fast-Food-Restaurants

Die Aufteilung des Entgelts für ein sog. Sparmenü im Fast-Food-Restaurant zwecks Anwendung des ermäßigten und des regulären Steuersatzes kann nur dann anhand des Verhältnisses der Einzelverkaufspreise des Menüs erfolgen, wenn die einzelnen Bestandteile des Menüs auch einzeln verkauft werden.

Ein solcher Einzelverkauf findet nicht statt, wenn sich die einzeln verkauften Hamburger von den im Sparmenü enthaltenen Hamburgern unterscheiden. Es kann dann ein anderes Aufteilungsverfahren gewählt werden, z. B. eine Aufteilung nach den verwendeten Wareneinsätzen (sog. Food-and-Paper-Methode ).

In [i]Speisen werden ermäßigt besteuert dem AdV-Verfahren des Niedersächsischen FG ging es um die Umsatzsteuer eines Hamburger-Restaurants für Januar 2020. Die Antragstellerin bot sog. Sparmenüs an, die aus einem Hamburge...