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PiR Nr. 12 vom Seite 402

Gewinnverteilungsabrede beim Unternehmenskauf

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Mit Kaufvertrag vom veräußert Verkäufer V sämtliche Anteile an der X GmbH an Käufer K für einen Kaufpreis von 10 Mio. €. Die Übertragung der Anteile soll sieben Tage nach Erhalt der kartellrechtlichen Genehmigung erfolgen. Die Parteien rechnen mit gewissen Genehmigungsschwierigkeiten und daher mit einer längeren Dauer des Kartellverfahrens. Im Hinblick darauf vereinbaren sie, dass der in 01 erzielte Gewinn der X bereits vollständig K zustehen soll. Technisch soll dies aus steuerlichen Gründen durch einen noch von V zu fassenden (Vorab-)Ausschüttungsbeschluss erfolgen, wobei V die erhaltene Dividende an K weiterleiten muss.

Am liegt die kartellrechtliche Genehmigung vor. V beschließt sogleich eine sofort fällige Vorabausschüttung der X in Höhe von 1 Mio. € entsprechend dem vorläufigen Ergebnis für 01. Die Zahlung geht noch am gleichen Tag bei V ein und wird von diesem sofort an K weitergeleitet. Am erfolgt die Übertragung der Anteile. Der beizulegende Zeitwert des Nettovermögens der X beträgt zu diesem Zeitpunkt 7 Mio. €.

II. Fragestellung

Welche Auswirkungen hat die Gewinnverteilungsabrede auf die Konzern-GuV des K u...

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