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NWB 48/2020 S. 3534

Abgabenordnung | Ablaufhemmung: Zum Ende der Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch

Die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO ist laut nicht auf die Fälle unwirksamer Steuerfestsetzungen beschränkt. Vielmehr ist grds. jeder mit dem Steueranspruch zusammenhängende Erstattungsanspruch geeignet, eine Ablaufhemmung auszulösen. Allerdings muss der Erstattungsanspruch, soll er den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmen, vor Ablauf dieser Frist entstanden sein. Eine im Vorgriff auf eine erwartete geänderte Steuerfestsetzung für die Streitjahre erbrachte Zahlung begründet einen die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO auslösenden Erstattungsanspruch, wenn es an einem formalen Rechtsgrund für die Zahlung fehlt.