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BBK Nr. 24 vom

Erneute Stundung von SV-Beiträgen in der Corona-Pandemie

Handlungsempfehlungen inkl. Musterantrag

Jörg Romanowski

Aufgrund des am beschlossenen erneuten Teil-Shutdowns stehen viele Unternehmen spätestens seit November wieder an dem Punkt, dass sie zum Teil zwar erhebliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, für ihre Mitarbeiter aber weiterhin Sozialversicherungsbeiträge schulden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungsträger (GKV-Spitzenverband) hat sich mit Rundschreiben vom zu möglichen Maßnahmen geäußert, die diese schwierige Situation für Unternehmen abmildern sollen. Ein Musterantrag auf Stundung der Sozialversicherungsbeiträge erleichtert die schnellstmögliche Beantragung.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Praktische Umsetzung der Beitragsstundung

  1. Auf Antrag der vom Teil-Shutdown betroffenen Arbeitgeber können die Sozialversicherungsbeiträge für den Monat November 2020 gestundet werden.

  2. Die Stundungen können längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Dezember 2020 gewährt werden.

    Hinweis:

    Die Einzugsstellen (= Krankenkassen) gehen davon aus, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen den betroffenen Unternehmen bis Ende des Jahres vollständig zugeflossen sind und somit weitere Stundungen nicht erforderlich sein we...