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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 10-11 | Firmenwagen: Besteuerung des vollen Veräußerungsgewinns auch bei gewillkürtem Betriebsvermögen

Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Der Umstand, dass die tatsächlich für das Fahrzeug in Anspruch genommene Abschreibung infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme für die Privatnutzung bei wirtschaftlicher Betrachtung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs keine Gewinnkorrektur.

Zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur Veräußerung von Betriebsvermögen sind im Ergebnis für Fachleute zwar wenig überraschend. Sie sind aber ein willkommener Anlass, Steuer-Laien vor einer Falle zu warnen. Es ist eben nicht immer von Vorteil, wenn ein Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen gehört. Bei dem ersten Urteil des Bundesfinanzhofs ging es um einen Firmenwagen.

Ein als Schriftsteller und Gutachter tätiger Freiberufler nutzte einen Pkw zu 25 % für seine freiberufliche Tätigkeit und zu 75 % für private Zwecke. Er ordnete das Fahrzeug dem gewillkürten Betriebsvermögen zu. Die private Nutzung führt zu einer Entnahme, die mit den tatsächlichen Selbstkosten zu bewerten ...