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FG Hessen 30.07.2020 3 K 1220/19, NWB 51/2020 S. 3794

Einkommensteuer | Zur Abzugsfähigkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei einem Pool-Arbeitsplatz

Das entschieden, dass als anderer zur Verfügung stehender Arbeitsplatz i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG auch ein Poolarbeitsplatz zu qualifizieren sein kann.

Anmerkung:

Die Kläger (zusammenveranlagte Eheleute) machten in ihrer Einkommensteuererklärung im Streitjahr jeweils 1.250 € für ein häusliches Arbeitszimmer bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Der Kläger verwies zur Begründung auf das Konzept seines Arbeitgebers, welches u. a. die Teilung von [i]Nolte, Häusliches Arbeitszimmer, Grundlagen, NWB MAAAE-35006 Arbeitsplätzen innerhalb der Beschäftigten (Desk Sharing Prinzip; Pool-Arbeitsplatz) unter Sicherstellung einer bedarfsgerechten Arbeitsmöglichkeit für jeden anwesenden Mitarbeiter vorsieht. Der Klägerin stand hingegen durchgehend ein Arbeitsplatz bei ihrem Arbeitgeber zur Verfügung. Sie erhielt infol...