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BFH 06.05.2020 X R 24/19, NWB 51/2020 S. 3795

Einkommensteuer | Zur Tarifermäßigung bei Auszahlung des Rückkaufswerts einer Versicherung der betrieblichen Altersversorgung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die (Einmal-)Zahlung des Rückkaufswerts einer Versicherung der betrieblichen Altersversorgung erfüllt die Tatbestandsmerkmale „Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten“ i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG. (2) Für die Bestimmung der Außerordentlichkeit dieser Einkünfte ist eine wertende Betrachtung aller Versicherungsverträge aus dem Bereich Direktversicherungen, Pensionskassen [i]Vanheiden, Außerordentliche Einkünfte, infoCenter, NWB IAAAB-04770 und Pensionsfonds vorzunehmen, die unter Geltung des AltEinkG durch eine einmalige Kapitalabfindung bei Rentenbeginn oder vorzeitig durch Kündigung bzw. durch sonstige Vertragsauflösung mit der Folge einer Auszahlung des Rückkaufswerts beendet worden sind.