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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 6 K 138/18

Gesetze: EStG § 9

Einkommensteuer: Aufteilung von Schuldzinsen in Zins und Tilgungsanteil

Leitsatz

1. Bei einheitlicher Leistung von Zins und Tilgung muss der nicht als Werbungskosten abziehbare Tilgungsanteil ausgesondert werden.

2. Ob nicht gezahlte Zinsen dem Darlehen zugeschlagen werden sollen oder "stehen gelassen" werden sollten, ist durch Auslegung der Verträge und der tatsächlichen Durchführung des Vertrages zu ermitteln.

Fundstelle(n):
DAAAH-67054

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