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BMF 10.12.2020 III C 1 - S 7050/19/10001 :002, IWB 1/2021 S. 5

BMF | Umsatzsteuerliche Auswirkungen des Brexit

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zum blieb das Unionsrecht noch bis zum für das Vereinigte Königreich anwendbar. Das BMF hat in einem Schreiben bestimmte umsatzsteuerliche Aspekte des Endes dieser Übergangsfrist abgehandelt. Nordirland wird im Hinblick auf die Umsatzbesteuerung des Warenverkehrs auch nach Ablauf des Übergangszeitraums vorübergehend noch so behandelt, als handle es sich um Gemeinschaftsgebiet. Zu diesem Zweck ist eine besondere nordirische USt-IdNr. mit dem Präfix „XI“ vorgesehen. Hingegen unterliegt der Warenverkehr mit dem Landesteil Großbritannien nach dem zollrechtlichen Förmlichkeiten. Keine Unterscheidung wird zwischen den beiden Landesteilen Großbritannien und Nordirland im Hinblick auf sonstige Leistungen gemac...