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BMF 22.12.2020 IV A 3 - S 0336/20/10001 :025, NWB 1/2021 S. 13

Abgabenordnung | Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

Das eine Verlängerung der Regelungen veröffentlicht, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen.

Anmerkung:

Das Schreiben ergänzt u. a. die folgenden Inhalte des (BStBl 2020 I S. 262): (1) Auf Antrag werden S. 14Stundungen bis (in Ausnahmefällen bis unter Ratenzahlungen) gewährt. (2) Bis zum soll von Vollstreckungsmaßnahmen bei bis zum fällig gewordenen Steuern abgesehen werden. In diesen Fällen sind die im Zeitraum vom bis zum entstandenen Säumniszuschläge grds. zu erlassen. (3) Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum unter Darlegung ih...