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Oberste Finanzbehörden der Länder BStBl 2001 I 985

§ 165 AO Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO);
Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren II R 61/99, in dem der Bundesfinanzhof auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes aufgeworfen hat, sind ab sofort Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) in vollem Umfang für vorläufig zu erklären.

Die im IV A 4 – S 0338 – 13/95 — IV A 5 – S 0622 – 23/95   – (BStBl 1995 I S. 264) getroffenen Regelungen gelten entsprechend.

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