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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 27 | Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz bei Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer

Das FG Baden-Württemberg hat in erster Instanz entschieden, dass die Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, obwohl es sich nicht um Wohn- und Schlafräume in einem Gebäude handelt. Ein Wohncontainer sei auch nicht vergleichbar mit den im UStAE genannten nicht ortsfesten Wohnmobilen, bei denen die Steuervergünstigung nicht zu gewähren ist.

Wir bleiben noch bei der Umsatzsteuer.

Der Bundesfinanzhof muss die Frage beantworten: Unterliegen die Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG dem ermäßigten Steuersatz, obwohl es sich nicht um Wohn- und Schlafräume in einem Gebäude handelt?

Das FG Baden-Württemberg hat in erster Instanz den ermäßigten Umsatzsteuersatz gewährt. Es folgt ausdrücklich nicht der Auffassung des Finanzamts, der ermäßigte Steuersatz gelte nur für solche Wohn- und Schlafräume, die in Gebäuden liegen. Begünstigt sei vielmehr nach dem Gesetzeswortlaut die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Diese Voraussetzung sei erfüllt. Zumal die Vermietungsdauer...