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WP Praxis 2/2021 S. 70

Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen der APAS

Zum hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihre Bekanntmachungen nach § 69 WPO aktualisiert fortgeschrieben. Darin hat die APAS die Erteilung einer weiteren Rüge mit Geldbuße i. H. von 2.000 € neu aufgenommen. Adressat ist der gesetzliche Vertreter zweier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Damit ahndete die APAS die verspätete Veröffentlichung der Transparenzberichte (erst nach Zwangsandrohung) und die Prüfung trotz besonderem Ausschlussgrund (Verstoß gegen die internen Rotationsregelungen nach Art. 17 Abs. 7 der EU-APrVO).

Hinweis

Die Bekanntmachung der APAS ist abrufbar unter http://go.nwb.de/pkvnu.