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Online-Nachricht - Donnerstag, 21.01.2021

Bewertung | Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (BMF)

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse zur Berücksichtigung von Sachverständigengutachten zum Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts veröffentlicht. Damit wird die Nichtanwendung der Grundsätze des angeordnet ( 3-S322.9/7).

Hintergrund: Der BFH hält in seinem Urteil v. - II R 9/18 in Anknüpfung an sein Urteil v. - II R 61/11, BStBl II 2014, 363, und gegen die , BStBl I, 808, an seiner Auffassung fest, dass der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG durch Vorlage eines Gutachtens, nur durch ein Gutachten erbracht werden kann, das der örtlich zuständige Gutac...