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BMF 18.01.2020 , NWB 4/2021 S. 248

Kinderkrankengeld | Anspruchsausweitung in 2021

Der Bundesrat hat der zuvor vom Bundestag verabschiedeten befristeten Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie zugestimmt. Die Regelung soll rückwirkend zum (Tag der Einigung auf die Verdoppelung der Kinderkrankentage zwischen Bundeskanzlerin und Ministerpräsident/inn/en) in Kraft treten. Der Anspruch besteht im Jahr 2021 nicht nur, wenn das Kind erkrankt ist, sondern auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kindertagesstätten geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Das Kinderkrankengeld steigt für das Jahr 2021 auf 20 Arbeitstage pro Elternteil. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 40 Tage pro Kind. Bei mehr...