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SG Dresden 09.12.2020 S 25 KR 328/17, NWB 4/2021 S. 249

GKV | Risiken des Firmenzahlerverfahrens

Die Krankenkasse eines Arbeitnehmers darf keine freiwilligen Versicherungsbeiträge nachfordern, wenn diese zunächst vom Arbeitgeber gezahlt, aber in einem anschließenden Insolvenzverfahren von der Krankenkasse an die Insolvenzmasse zurückerstattet worden waren.

Anmerkung:

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern, müssen dann aber die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst tragen. In der Praxis treffen sie häufig mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung, dass die Beiträge direkt vom Lohn einbehalten und an die Krankenversicherung weitergeleitet werden (sog. Firmenzahlerverfahren). Fällt der Arbeitgeber in die Insolvenz, besteht das Risiko, dass der Insolv...