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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1895/18

Gesetze: AO § 351 Abs. 1 ; FGO § 42

Keine Anwendung der Anfechtungsbeschränkung des § 351 Abs. 1 AO auf Verspätungszuschläge

Leitsatz

Die Vorschrift des § 351 Abs. 1 AO findet auf Bescheide über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags keine Anwendung.

Fundstelle(n):
PAAAH-69996

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