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Einkommensteuer | Komplementäre einer KGaA als Mitunternehmer (FG)
Persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) einer KGaA sind wie Mitunternehmer zu behandeln; ihre Einkünfte werden - einschließlich anteiliger steuerfreier oder steuerbegünstigter Betriebseinnahmen sowie nicht abziehbarer Betriebsausgaben - transparent an der Wurzel abgespalten (; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Zwischen den Beteiligten ist die gewinnmindernde Berücksichtigung einer Investitionszulage und anrechenbarer Steuern bei den Einkünften des Klägers aus der Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA für das Jahr 2003 streitig.
Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 erklärten die Kläger u.a. Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer der K...