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BMF - IV B 6 - S 2000 - 7/94 BStBl 1994 I 119

EStG; Rechtsänderungen im Lohnsteuerverfahren ab 1994 durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG – BStBl 1993 I S. 510), Standortsicherungsgesetz (StandOG – BStBl 1993 I S. 774), Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJG – BStBl 1994 I S. 19), Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (StMBG – BStBl 1994 I S. 50), Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (BGBl 1994 I S. 142)

Durch mehrere Gesetze ergeben sich für das Lohnsteuerverfahren ab 1994 Änderungen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Erhöhung der gesetzlichen Kilometer-Pauschbeträge

    1.1

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Die Pauschbeträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) betragen bei Benutzung eines Kraftwagens 0,70 DM (bisher 0,65 DM) und bei Benutzung eines Motorrads oder Motorrollers 0,33 DM (bisher 0,30 DM) für jeden Entfernungskilometer. – Änderung durch StMBG –

    1.2

    Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG

    Überläßt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Kraftwagen zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, so kann der geldwerte Vorteil bis zu einem Teilbetrag von 0,70 DM je Entfernungskilometer (bisher 0,65 DM) mit 15 v.H. pauschal besteuert werden (Abschnitt 127 Abs. 5 Nr. 1 Buchstabe b LStR).

    1.3

    Familienheimfahrten

    Die neuen Kilometer-Pauschbeträge gelten auch bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs für die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlagten doppelten Haushaltsführung (Abschnitt 43 Abs. 7 Nr. 2 LStR). Überläßt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Kraftwagen für die...

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