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Gewerbesteuer | Aufhebung des Nichtanwendungserlasses zur Erfassung des Hinzurechnungsbetrags i.S. des § 10 Abs. 1 AStG (Gleich lautende Erlasse)
Die Finanzverwaltung hat ihren zum ergangenen Nichtanwendungserlass v. aufgehoben (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. - G 1425).
Hintergrund: Mit hat die Finanzverwaltung das , BStBl II S. 1049 für nicht allgemein anwendbar erklärt (ausführlich hierzu Weiss, ). Damals hatte der BFH entschieden, dass es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens handelt, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der Gewinn des inländischen Unternehmens sei des...