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FG Hessen Urteil v. - 7 K 1804/17

Gesetze: EnergieStG § 8 Abs. 1; EnergieStG § 8 Abs. 3; AO § 38; AO § 169 Abs. 2; AO § 170 Abs. 1; AO § 171 Abs. 3a; AO § 171 Abs. 4

Zusammenfassung mehrerer Entnahmevorgänge in einem Energiesteuerbescheid

Leitsatz

Ein Energiesteuerbescheid kann zusammengefasst mehrere Entnahmevorgänge besteuern; zur Einzelfestsetzung ist das Hauptzollamt nicht verpflichtet, wenn ein aufgrund einer Außenprüfung ergangener Abgabebescheid durch Einspruch angefochten ist, können auch andere Entnahmevorgänge in den Abgabeänderungsbescheid aufgenommen werden.

Fundstelle(n):
HAAAH-70582

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