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LSG Baden-Württemberg 20.01.2021 L 3 AL 1926/20, NWB 6/2021 S. 399

Arbeitslosengeld | Bemessung bei Altersteilzeitarbeitnehmern

Auch wenn ein arbeitsloser Altersteilzeitarbeitnehmer eine Altersrente nur mit Abschlägen beanspruchen kann, bemisst sich sein Arbeitslosengeld nicht auf Grundlage eines fiktiven höheren, sondern auf Grundlage des tatsächlich zuletzt bezogenen Arbeitsentgelts.

Anmerkung:

Arbeitslose Altersteilzeitarbeitnehmer erhalten nach Ansicht des Senats eine privilegierte Bemessung des Arbeitslosengelds auf Grundlage eines fiktiven Arbeitsentgelts, das sie ohne Altersteilzeit erhalten hätten, nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmals eine – ggf. auch abschlagsbehaftete – Altersrente beanspruchen können. Der Schutz der Finanzierbarkeit der Arbeitslosenversicherung rechtfertige die unterschiedliche Arbeitslosengeldbemessung von arbeitslosen Altersteilzeitarbeitnehmern ohne Rentenanspruch gegenüber so...