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NWB Nr. 6 vom Seite 403

Aktualisierung der FAQ zu Corona-Finanzhilfen für Unternehmen

Prof. Dr. Ralf Jahn

Das BMWi hat am 2./ in wichtigen Bereichen seine FAQ zu den Corona-Finanzhilfen aktualisiert und ergänzt:

FAQ Überbrückungshilfe II: [i]Wahlrecht bei Einordnung der beihilferechtlichen Regelung Unter Punkt 4.16 wurde ein Wahlrecht bei der Einordnung der beihilferechtlichen Regelung aufgenommen. Bisher galt, dass die Überbrückungshilfe II nur unter die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 fällt, so dass ungedeckte Fixkosten in der Schlussabrechnung nachgewiesen werden müssen. Jetzt gibt es ein Wahlrecht, das im Rahmen der Schlussabrechnung ausgeübt werden kann. Wird die „ Kleinbeihilfenregelung“ gewählt, entfällt der Nachweis der ungedeckten Fixkosten.

FAQ November-/Dezemberhilfe: [i]Digitale Schlussabrechnung Unter Punkt 3.12 wurde klargestellt, dass die digitale Schlussabrechnung erst nach Ende des Förderzeitraums der Überbrückungshilfe III möglich ist, also nicht vor Juli 2021. Auch die anderen Förderprogramme können frühestens nach Ablauf des jeweiligen Förderzeitraums schlussabgerechnet werden.

FAQ Beihilfen: Die FAQ zum Beihilfenrecht wurden am angepasst. Die Updates sind kursiv dargestellt. [i]Ziff. B. 8. noch nicht auf dem neuesten StandAllerdings lässt die Anpassung unter Ziff. B. 8. bezüglich der Beträge bei Kleinbeihilfenregelung und Fixkostenregelung 2020 (Abfragestand ), die sei...