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StuB 4/2021 S. 176

Entwurf eines Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes

Der Bundestag hat am in erster Lesung über den von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zu weiteren Steuerentlastungen zur Bewältigung der Corona-Krise beraten (BT-Drucks. 19/26544).

Zur weiteren Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage sind folgende steuerlichen Maßnahmen geplant:

  • Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatz i. H. von 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den hinaus (befristet bis ).

  • Gewährung eines Kinderbonus von 150 € für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind im Mai 2021.

  • Nochmalige Erweiterung und Anhebung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf 10 Mio.