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Berufsrecht | Meldepflicht von Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen (VG)
Rechtsanwälte und Notare müssen Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen melden. Die GwGMeldV-Immobilien ist hinreichend bestimmt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG) in einem Eilverfahren entschieden (; nicht rechtskräftig).
Sachverhalt: Der Antragsteller ist Rechtsanwalt und Notar. Diese Berufsgruppe ist nach der am in Kraft getretenen Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) verpflichtet, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bestimmte Sachverhalte bei Erwerbsvorgängen im Zusammenhang mit Immobilien zu melden. Der Antragsteller will einstweilen festgestellt wissen, dass er den ihm danach obliegenden Meldepflichten nicht nachkommen müsse. Die Verpflichtungen seien ni...