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NWB EV 3/2021 S. 105

Bewertung – Immobilienwertnachweis durch Gutachten (BFH)

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gestattet die Ermittlung des Bedarfswerts eines Erbbaugrundstücks nach der finanzmathematischen Methode.

Sachverhalt: Die Klägerin erbte Erbbaugrundstücke, die mit Reihenhäusern und in einem Fall mit einem Werkstattgebäude bebaut sind. Das Finanzamt stellte die jeweiligen Grundstückswerte auf den Besteuerungszeitpunkt gesondert fest. Es nahm u. a. einen Liegenschaftszinssatz von 3 % für die Reihenhäuser und 6,5 % für das Geschäftsgrundstück sowie einen geschätzten Erbbauzins von 2,20 €/qm an.

Im Einspruchsverfahren legte die Klägerin ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken vor. Der Sachverständige ging nach finanzmathematischer Methode vor. Er nahm für die Reihenhäuser ein... /