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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 3009/16 F

Gesetze: AO § 110 Abs. 1; AO § 357 Abs. 2 Satz 1; AO § 357 Abs. 2 Satz 4

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einspruchseinlegung bei unzuständigem FA – Weiterleitung an zuständiges FA im ordentlichen Geschäftsgang

Leitsatz

  1. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen nicht rechtzeitiger Weiterleitung des Einspruchsschreibens ist nur geboten, wenn das fristwahrende Schreiben so zeitig bei der unzuständigen Behörde eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an den zuständigen Empfänger im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden konnte.

  2. Die Bearbeitung eines erst nach dem morgendlichen Postabtrag eingehenden Fax-Schreibens kann frühestens am nächsten Tag erwartet werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2021 S. 1384 Nr. 22
WAAAH-72573

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