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Gewerbesteuer | Freibetrag bei unterjähriger Begründung einer GmbH & atypisch Still (BFH)
Nimmt eine GmbH im laufenden Jahr eine natürliche Person als atypisch stillen Gesellschafter auf, so ist der für Einzelunternehmen und Personengesellschaften geltende Freibetrag von 24.500 € in dem an die GmbH als Geschäftsherrn zu adressierenden, die GmbH & atypisch Still betreffenden Gewerbesteuermessbescheid zu berücksichtigen. Der GmbH selbst steht der Freibetrag nicht zu; der aufgrund des von ihr vor der Aufnahme des stillen Gesellschafters erzielten Gewinns ermittelte Gewerbeertrag ist daher nicht zu kürzen (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin - eine im Jahr 2008 gegründete GmbH - nahm zum eine natürliche Person als atypisch stillen Gesellschafter auf. Für Zwecke der Gewerbesteuer teilte ...