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Einkommensteuer | Verlust aus der Veräußerung von Aktien (BFH)
Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (Anschluss an ). Die Veräußerung wertloser Aktien stellt grundsätzlich keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, selbst wenn sich der Verkäufer verpflichtet, vom Käufer wertlose Aktien zu kaufen (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört auch – unabhängig von einer Haltefrist bzw. der Beteiligungshöhe – der Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 EStG), die nach dem erworben wurden (§ 52 Abs. 28 Satz 11 EStG).
Sachverhalt: Der Kläg...