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BGH 26.01.2021 II ZR 391/18, NWB 10/2021 S. 680

GmbH | Folgen der Bestätigung eines anfechtbaren Beschlusses

Die Anfechtung des Beschlusses der Gesellschafterversammlung einer GmbH kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Gesellschafterversammlung den anfechtbaren Beschluss durch einen neuen Beschluss bestätigt hat und dieser Beschluss nicht fristgerecht angefochten oder die Anfechtung rechtskräftig zurückgewiesen worden ist (entsprechend § 244 Satz 1 AktG).

Anmerkung:

Mit Bestandskraft des Bestätigungsbeschlusses entfällt nämlich die Anfechtbarkeit des Erstbeschlusses. Eine wirksame Bestätigung [i]Arens, NWB 13/2019 S. 889hat materiell-rechtliche Wirkung, indem sie die gegen den Erstbeschluss gerichtete Anfechtungsklage unbegründet macht. Steht die Anfechtung der Bestätigung gleichzeitig mit der Anfechtung des Ausgangsbeschlusses zur Entscheidung, ist daher regelmäßig vorrangig über die Anfechtung der Bestäti...