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NWB 10/2021 S. 681

Corona | Verlängerung der SARS-CoV-2-ArbeitsschutzVO

Die Verordnung, wonach Arbeitgeber ihren Beschäftigten mobile oder häusliche Telearbeit anbieten müssen, wenn die Tätigkeit es zulässt, gilt nur bis zum . Die Bundesregierung und die Länder haben am vereinbart, dass die Verordnung bis zum verlängert wird.