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NWB Sanieren 2/2021 S. 63

Mietrecht – Gewerberaummiete: Corona-bedingte Schließung begründet keinen Mietmangel (OLG)

Das entschieden, dass eine corona-bedingte Schließungsanordnung keinen Sachmangel eines Mietobjekts begründe, der zur Minderung der Miete berechtigt und dass auch nicht ohne Weiteres eine Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht kommt.

Sachverhalt

Die Beklagte, eine Einzelhandelskette, musste ihre Filiale aufgrund einer behördlichen Anordnung im „ersten Corona-Lockdown“ v. 18.3. bis zum für den Publikumsverkehr schließen. Daraufhin verweigerte sie die Mietzahlung an ihren Vermieter für den Monat April. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem und nun auch vor dem OLG Karlsruhe Erfolg.

Begründung des OLG Karlsruhe

Vorliegend erfolgte die Vermietung zur N...