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FG Köln Urteil v. - 7 K 1587/18

Gesetze: AO § 165; ErbStG § 13a Abs. 8

Schenkungsteuer

Keine nachträgliche Option zur Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG aufgrund Vorläufigkeitsvermerks

Leitsatz

Die Festsetzung von Schenkungsteuer, die im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes gemäß § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und 3 AO vorläufig ergangen ist, lässt aufgrund des Vorläufigkeitsvermerks keine nachträgliche Option zur Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG zu.

Fundstelle(n):
DStRE 2021 S. 1343 Nr. 21
ErbBstg 2021 S. 136 Nr. 6
ErbStB 2021 S. 172 Nr. 6
GmbH-StB 2021 S. 224 Nr. 7
NWB-EV 2021 S. 142 Nr. 4
StB 2021 S. 145 Nr. 5
PAAAH-73838

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