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BFH 30.09.2020 I R 12/17, StuB 6/2021 S. 258

Körperschaftsteuer | Feststellung des Einlagekontos für BgA – sachlich-abstrakte Betrachtung

Der Bestand des Einlagekontos eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebs gewerblicher Art ist nach § 27 Abs. 7 i. V. mit § 27 Abs. 2 KStG weder an die Gewinnermittlungsart noch an das Überschreiten der jeweiligen Betragsgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG gebunden (Bezug: § 27 Abs. 1, 2 und 7 KStG; § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG).

Praxishinweise

(1) Die klagende Gemeinde betrieb einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Trinkwasserversorgung“ in Form eines Regiebetriebs ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Der BgA ermittelte seinen Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG. Bis 2011 erzielte er jährlich weniger als 350.000 € Umsatz sowie weniger als 30.000 € Gewinn, 2011 dann erstmals mehr als 30.000 € Gewinn. Daher waren die Kapitalerträge 2011 bei der Gemeinde nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG steuerpflichtig und das steuerliche Einlagekonto gem. § 27 Abs. 2, 7 KStG zum gesondert festzustellen. Diese Feststellung war z...