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Kurzfassung zum Aufsatz von Rennar, NWB-BB 4/2021 S. 103

Verlustrücktrag: Weitere Anhebung der Höchstbetragsgrenzen in der Corona-Krise

Dipl.-Finw. Thomas Rennar

Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (sog. 3. Corona-Steuerhilfegesetz) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/26970 v. ) beschlossen. Der Bundesrat hat diesem am entsprechend zugestimmt. Die Gesetzesinitiative sieht viele weitere steuerliche Hilfsmaßnahmen zur Bekämpfung der pandemischen Folgen vor. Hierzu zählt insbesondere ein zukünftig erhöhter steuerlicher Verlustrücktrag durch weitere Anpassung der entsprechenden Höchstbetragsgrenzen.

Die gesetzgeberischen Maßnahmen durch das 3. Corona-Steuerhilfegesetz sind praktisch sinnvoll und ergänzen die bisherigen Gesetzesinitiativen in konsequenter Weise. Eine weitere Anhebung der Höchstbetragsgrenzen zum steuerlichen Verlustrücktrag kann praktisch dazu dienen, steuerliche Verluste als wirtschaftliche Folge der Corona-Krise auch steuerwirksam geltend zu machen.

Hierbei ist jedoch der Fraktionswiderruf im Gesetzgebungsverfahren grundlegend zu teilen. Demnach ist die weitere Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags als nicht zielgenau zu bestimmen. Dies ist darauf z...