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StuB Nr. 7 vom Seite 298

Fahrtenbuchmethode: Neues zur Ermittlung der Gesamtkosten

StB Michael Seifert, Troisdorf

I. Grundsätzliches

Ein geldwerter Vorteil aus einer Dienstwagengestellung ist nach Maßgabe von § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG zu erfassen und zu bewerten.

Der geldwerte Vorteil wird i. d. R. nach der pauschalen Wertermittlung (sog. 1 %-Regelung) erfasst. Durch § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG wird stattdessen die Erfassung und Bewertung nach der individuellen Wertermittlung (sog. Fahrtenbuchregelung) zugelassen. Die Anwendung der sog. Fahrtenbuchregelung setzt voraus

  • das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs sowie

  • die Ermittlung der insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Beleg.

In einem aktuell veröffentlichten Entscheidungsfall setzt sich das , NWB GAAAH-70591, Rev. eingelegt, Az.: VI R 44/20) mit dem Belegnachweis der Gesamtkosten auseinander.