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Einkommensteuer/Verfahrensrecht | Behandlung eines Facharztstipendiums (BFH)
Leistungen aufgrund eines Fördervertrags mit der "Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen" sind unter bestimmten Umständen nicht steuerbar (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG sind sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG) Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten noch zu den Einkünften i.S. der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 der Vorschrift gehören. Eine (sonstige) Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und eine Gegenleistung auslöst.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die einkommensteuerliche Behandlung einer als sog. Thüringen-Stipendium bezeichneten ...