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Online-Nachricht - Donnerstag, 01.04.2021

Bewertung | Zur temporären Nutzung aufgestellte Container (BFH)

Container, die nicht auf einem eigenen Fundament ruhen, sind bewertungsrechtlich kein Gebäude, wenn sie lediglich für eine vorübergehende Nutzung aufgestellt sind und nach Wegfall des nur zeitweise bestehenden Raumbedarfs wieder entfernt werden sollen (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist, ob zwei Containeranlagen auf einem Luftwerftgelände als Gebäude i. S. von § 68 Abs. 1 Nr. 1 BewG zu qualifizieren sind. Eine Anlage mit 51 Containern (Containeranlage XX) wurde ohne gegossenes Fundament und sonstige Befestigung auf Betonverlegeplatten aufgestellt und mit einer eigenen Asphaltstraße auf dem Betriebsgelände angebunden. Die Container der anderen Anlage (Containeranlage YY) wurden lediglich auf einer Parkplatzfläche am Rande eine...