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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 12-14 | Dienstwagen: Nur Nutzungsverbot vermeidet bei Alleingesellschafter-Geschäftsführer die 1 %-Regelung

Die belastbare Behauptung, einen Dienstwagen nicht für Privatfahrten genutzt zu haben, genügt nicht, um die Besteuerung des Nutzungsvorteils auszuschließen. Dies gilt auch für Alleingesellschafter-Geschäftsführer, die ertragsteuerlich als Arbeitnehmer tätig werden und denen die GmbH einen Dienstwagen aufgrund einer dienstvertraglichen Vereinbarung auch zur Privatnutzung überlassen hat. Wird kein Fahrtenbuch geführt, hilft ein Nutzungsverbot, die 1 %-Regelung zu vermeiden.

Wir kommen als Nächstes zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Privatnutzung eines Dienstwagens durch den Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Es geht um die Anwendung der 1-%--Regelung auch in den Fällen, in denen der Alleingesellschafter-Geschäftsführer substantiiert darlegen kann, dass ein atypischer Sonderfall vorliegt und er das Fahrzeug tatsächlich nicht genutzt hat.

In der Praxis stößt in diesen Fällen die pauschale Versteuerung des privaten Nutzungsvorteils bei Alleingesellschafter-Geschäftsführern auf wenig Verständnis. Um es mal freundlich auszudrücken.

Der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs hat kürzlich seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Die ...