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BPatG Urteil v. - 4 Ni 11/20

Gesetze: § 22 Abs 1 PatG, § 21 Abs 1 Nr 1 PatG

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Verbindungsleitung zwischen Einzelfeuerstätte und Schornstein" – zur Frage der Neuheit

Tatbestand

Mit der Klage begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung des deutschen Patents 10 2008 005 655. Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des am 23. Januar 2008 angemeldeten und am 16. Januar 2014 veröffentlichten Patents mit der Bezeichnung „Verbindungsleitung zwischen Einzelfeuerstätte und Schornstein“.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2020:021220U4Ni11.20.0

Fundstelle(n):
BAAAH-76948

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