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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 4 K 635/20 EFG 2021 S. 867 Nr. 10

Gesetze: ZPO § 169 ; FGO § 65 Abs. 1 ; FGO § 65 Abs. 2 ; ErbStG § 13d

Anforderungen an die Bezeichnung des Klagebegehrens - hier: Erbschaftsteuererklärung Zustellung eines elektronisch erstellten gerichtlichen Dokuments ohne Beglaubigungsvermerk

Leitsatz

1. Ein Klagebegehren muss erkennen lassen, ob und in welchem Umfang der angefochtene Bescheid korrigiert werden soll. Insbesondere muss erkennbar sein ob eine Veranlagung entsprechend der eingereichten Erklärung begehrt wird oder nur die Übernahme der in der Erklärung genannten Werte zu einzeln benannten Punkten.

2. Die Zustellung eines elektronisch erstellten gerichtlichen Dokuments als Ausdruck ohne Beglaubigungsvermerk verstößt nicht gegen § 169 ZPO.

Fundstelle(n):
DStRE 2022 S. 122 Nr. 2
EFG 2021 S. 867 Nr. 10
VAAAH-77050

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