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Online-Nachricht - Montag, 26.04.2021

Verfahrensrecht | Berechnung der Säumniszuschläge durch die Familienkassen rechtswidrig (FG)

Die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen ist rechtswidrig (; rechtskräftig).

Hintergrund: Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag. Das Gleiche gilt für zurückzuzahlende Steuervergütungen und Haftungsschulden, soweit sich die Haftung auf Steuern und zurückzuzahlende Steuervergütungen erstreckt, § 240 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO.

Sachverhalt: Die Familienkasse forderte von der Klägerin Kindergeld zurück, welches zu Unrecht aus...

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