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EuGH 15.04.2021 C-593/19, IWB 9/2021 S. 342

EuGH | Verlagerung des Leistungsortes infolge von Nutzung und Auswertung

Die Klägerin des Ausgangsverfahrens war eine in Südkorea ansässige Gesellschaft der Telekommunikationsbranche. Sie erbrachte an ihre ebenfalls in Südkorea ansässigen Kunden Mobilfunkdienstleistungen in Form von Roamingleistungen für die Nutzung des österreichischen Mobilfunknetzes. In einem ersten Schritt stellte ein österreichischer Mobilfunknetzbetreiber der Klägerin gegen Nutzungsgebühren zuzüglich österreichischer Umsatzsteuer sein Netz zur Verfügung, in einem zweiten Schritt verrechnete die Klägerin ihren Kunden entsprechende (getrennt ausgewiesene) Roaminggebühren. Ihr in Österreich eingereichter Antrag zur Vergütung der vom österreichischen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Vorsteuer wurde zurückgewiesen. Nach Auffassung des Finanzamtes waren die ihren Kunde...