Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 9 vom Seite 380

Änderungen bei den dänischen Verrechnungspreisdokumentationsanforderungen

Der Fall „Microsoft Danmark“ und seine Folgen

Dr. Björn Heidecke, Anna-Katharina Christen und Niklas Martynkiewitz

Das dänische Parlament hat am eine Gesetzesänderung verabschiedet, die Steuerpflichtige auffordert, ihre Verrechnungspreisdokumentation spätestens 60 Tage nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Steuererklärung bei der dänischen Steuerbehörde (dänisch Skattestyrelsen) einzureichen. Hierbei soll sowohl das Local File als auch das Master File eingereicht werden. Die Gesetzesänderung präzisiert außerdem die Möglichkeiten der dänischen Behörden, eigenständig Schätzungen durchzuführen, die Bedeutung erlangen, sofern die Verrechnungspreisdokumentation nicht fristgerecht eingereicht wurde oder als nicht verwertbar angesehen wird. Dieser Beitrag erläutert zunächst die Hintergründe, die zu den Gesetzesänderungen geführt haben, bespricht dann die Inhalte der neuen Vorgaben und zeigt die Konsequenzen für die Dokumentation von Verrechnungspreisen auf.

Kernaussagen
  • Ein Verrechnungspreisfall vor dem höchsten dänischen Gericht führte zu Gesetzesänderungen der Verrechnungspreisdokumentationsanforderungen in Dänemark.

  • Neue Verrechnungspreisvorschriften verpflichten Steuerpflichtige zur Abgabe eines Local File und Master File mit der Steuererklärung.

  • Diese Verschärfungen der dänischen Dokumentationsanforderungen folgen einem internationalen Trend.