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IWB Nr. 9 vom Seite 370

Das Public Country-by-Country Reporting in der EU

Aktuelle Überlegungen zur Einführung zusätzlicher Transparenzanforderungen für Unternehmen

Dr. Christoph Sommer und Dr. Sina Litterscheid

Zum [i]Rat der EU, Mitteilung v. 3.3.2021 unter https://go.nwb.de/ghrbo Zwecke einer höheren Steuertransparenz hinsichtlich multinationaler Unternehmensgruppen soll das sog. Public Country-by-Country Reporting (Public CbCR) in der EU eingeführt werden. Dieser Beitrag widmet sich der entsprechenden Diskussion um den Entwurf der EU-Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU), der diese Änderungen aufnimmt. Dazu werden hier die vom Rat der EU vorgeschlagenen Regelungen des Public CbCR dargelegt und aus EU-rechtlicher Sicht sowie in Bezug auf die zentralen Implikationen evaluiert.

Kernaussagen
  • Durch das vorgesehene Public CbCR sollen bestimmte in der EU tätige Unternehmen und Niederlassungen verpflichtet werden, ertragsteuerliche Informationen zu erstellen und offenzulegen.

  • Damit kämen in Zukunft bei Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes zusätzliche Transparenzanforderungen auf in der EU tätige Unternehmen zu. Denn zusätzlich zu dem erwartbaren erhöhten Compliance-Aufwand für Unternehmen muss nun insbesondere überprüft werden, ob die Allokation der Gewinne zwischen verbundenen Unternehmen auch die Öffentlichkeit überzeugen kann.

  • Der mit dem Public CbCR verfolgte Transparenzansatz der EU steht dabei im Widerspruch zu den bisherigen Ansichten der OECD. Bislang durften sich die Steuerpflichtigen darauf verlassen, dass die CbCR-Daten von den Finanzverwaltungen nur in einem eng gesteckten Rahmen des internationalen Informationsaustausches zwischen den Finanzverwaltungen ausgetauscht werden dürfen.