Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kurzfristige Beschäftigung | Längere Verträge für Saisonarbeitskräfte (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am eine Ausnahmeregelung für Saisonbeschäftigungen (BR-Drucks. 337/21) gebilligt, die der Bundestag am verabschiedet hatte, um die Landwirtschaft in der Corona-Pandemie zu unterstützen (BR-Drucks. 337/21 (Beschluss)).
Saisonarbeitsverträge für 4 Monate
Das Gesetz verlängert die zulässige Dauer kurzfristiger sozialversicherungsfreier Beschäftigung ausnahmsweise auf eine Höchstdauer von vier Monaten oder 102 Arbeitstagen. Nach geltendem Recht sind höchstens Verträge über drei Monate zulässig. Die Ausnahmeregel gilt für den Zeitraum vom 1.3. bis .
Hintergrund ist, dass die Fluktuation ausländischer Saisonarbeitskräfte coronabedingt geringer ist als sonst. Um den Obst- und Gemüseanbau insbesondere zeitkritischer ...